Tätigkeit als Werkstudent – Vergütung, Urlaubsanspruch und was du sonst darüber wissen solltest 

Eine Werkstudententätigkeit ist ein guter Weg für Studenten, um ihr gelerntes Wissen praktisch einzusetzen und um erste Erfahrungen auf dem Arbeitsmarkt zu sammeln. Doch auch Unternehmen profitieren von Werkstudenten. Werkstudenten können neue Fähigkeiten und neues Wissen ins Unternehmen bringen, sind sehr flexibel und haben meistens eine hohe Motivation. Um eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen Werkstudenten und Unternehmen zu erzielen, muss einiges beachtet werden. In diesem Blogbeitrag werden wir über die Vergütung, den Urlaubsanspruch und weitere Themen rund um das Thema Werkstudententätigkeit sprechen. 

Was ist ein Werkstudent?  

Als Werkstudent werden Studierende bezeichnet, die neben ihrem Studium in einem Unternehmen arbeiten. Oft hat der Tätigkeitsbereich des Werkstudenten auch etwas mit dem Studieninhalt des Studierenden zu tun, was es aber nicht zwingend muss. Weil Werkstudenten während des Studiums arbeiten und das Studium weiterhin der Hauptfokus bleiben soll, dürfen sie in der Woche nur bis zu 20 Stunden arbeiten. In den Semesterferien kann die Arbeitszeit von 20 Stunden auf bis zu 40 Stunden erhöht werden.   

Was muss in einem Werkstudentenvertrag stehen? 

Der Werkstudentenvertag ähnelt sehr anderen Arbeitsverträgen. Wir empfehlen folgende Punkte:  

  • Name und Anschrift beider Vertragsparteien 
  • Wöchentliche Arbeitszeiten und Startdatum des Arbeitsverhältnisses 
  • Einsatzbereich und Tätigkeiten  
  • Angaben zur Arbeitszeit 
  • Pflichten des Unternehmens (Aufgaben, Haftungsfragen, Vertraulichkeit) 
  • Pflichten des Werkstudenten (Einhaltung der Firmenordnungsordnung, Stillschweigen, Verhalten bei Verhinderung/Krankheit, Studentenstatus bestätigen) 
  • Gehalt 
  • Urlaubsanspruch 
  • Angaben zur Pausenregelung im Unternehmen 
  • Angaben für Nebentätigkeiten  
  • Angaben zu einer eventuellen Befristung 
  • Kündigungsfristen 
  • Ort, Datum und Unterschrift beider Vertragsparteien   

Wie hoch ist die Vergütung? 

Die Unternehmen können die Entlohnung des Werkstudenten selbst bestimmen. Die Grenzen hier liegen zwischen Mindestlohn und 20€. Meistens bekommen Werkstudenten zwischen 12-15€ pro Stunde, weil sie bereits Wissen und im bestenfalls auch schon Erfahrung mitbringen. Ein Werkstudent ist befreit von Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeitrag. Werkstudenten müssen aber ihren Teil zur Rentenversicherung beitragen. Die Höhe der Rentenversicherung ist abhängig vom Gehalt.  

Wie lange dauert eine Werkstudententätigkeit? 

Eine Werkstudententätigkeit kann nur während eines laufenden Studiums ausgeübt werden. Der Vertrag endet somit spätestens nach Beendigung des Studiums. Es ist aber auch üblich, Werkstudentenverträge auf eine bestimmte Laufzeit, wie zum Beispiel ein Jahr, zu befristen.  

Was ist der Urlaubsanspruch für Werkstudenten? 

Werkstudenten haben Anspruch auf Urlaub. Dabei werden sie wie Teilzeitbeschäftigte behandelt. Wie hoch der Anspruch ist, hängt davon ab, wie oft der Werkstudent im Büro ist:  

  • 5 Tage pro Woche: 20 Tage Urlaub pro Jahr 
  • 4 Tage pro Woche: 16 Tage Urlaub pro Jahr 
  • 3 Tage pro Woche: 12 Tage Urlaub pro Jahr 
  • 2 Tage pro Woche: 8 Tage Urlaub pro Jahr 
  • 1 Tag pro Woche: 4 Tage Urlaub pro Jahr 

Gibt es eine Kündigungsfrist? 

Der Werkstudentenvertrag kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende des Monats gekündigt werden. Während der Probezeit, die in der Regel sechs Monate beträgt, können beide Seiten mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. 

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