Praktikum – Entlohnung, Praktikumsvertrag und was du sonst darüber wissen solltest!

Ein Praktikum ist ein guter Weg, um erste praktische Erfahrungen zu gewinnen und, um ein Unternehmen besser kennenzulernen. Doch auch Unternehmen profitieren von Praktikanten. Praktikanten sind flexibel einsetzbar und sie können durch ihre neue Perspektive dabei helfen eingefahrene Prozesse zu verbessern. Um für einen reibungslosen Ablauf eines Praktikums zu sorgen, muss einiges bedacht werden. In diesem Blogbeitrag werden wir die Unterschiede zwischen Pflichtpraktikum und freiwilliges Praktikum aufzeigen, erklären, wie ein guter Praktikumsvertrag gestaltet ist und weitere Fragen rund um das Thema Praktikum klären.  

Was ist ein Praktikum?  

Unter einem Praktikum versteht man eine befristete Tätigkeit bei der der Fokus daraufgesetzt ist, dass der Praktikant seine Kenntnisse in einem bestimmten Bereich durch praktische Anwendung vertieft oder etwas ganz Neues erlernt. Jedes Unternehmen entscheidet dabei individuell den Aufgabenbereich des Praktikanten und welche Verantwortung ihm zugesprochen wird. Es gibt deshalb nicht “das eine” Praktikum.  

Was muss in einem Praktikumsvertrag stehen?  

Laut dem Gesetzt ist ein schriftlicher Praktikumsvertrag kein Muss (§26 Berufsbildungsgesetzt). Wir empfehlen es aber einen Praktikumsvertrag aufzusetzen, denn er schafft Sicherheit für beide Parteien. Der Praktikant wird im Vertrag über seine Rechte und Pflichten aufgeklärt und das Unternehmen kann die Rahmenbedingungen (Probezeit, Kündigung,..) und Anforderungen transparent darstellen. Der Praktikumsvertrag schafft somit eine wichtige Vertrauensbasis und legt den Grundstein für die Zusammenarbeit.  

Wir empfehlen folgende Punkte:  

  • Name und Anschrift beider Vertragsparteien 
  • Art des Praktikums (Pflichtpraktikum oder freiwilliges Praktikum) 
  • Einsatzbereich des Praktikanten 
  • Wöchentliche Arbeitszeiten und Startdatum des Praktikums  
  • Pflichten des Unternehmens (Aufgaben, Haftungsfragen, Erstellung eines Praktikumszeugnisses, Vertraulichkeit)  
  • Pflichten des Praktikanten (Einhaltung der Praktikumsordnung, Stillschweigen, Verhalten bei Verhinderung/Krankheit) 
  • Angaben zur Frist für eine Kündigung 
  • Angabe zur Probezeit 
  • Ort, Datum und Unterschrift beider Vertragsparteien   

Was ist der Unterschied zwischen freiwilligem Praktikum und Pflichtpraktikum?  

Es ist extrem wichtig zwischen einem freiwilligen Praktikum und einem Pflichtpraktikum zu unterschieden, denn die Art des Praktikums hat Auswirkungen auf den Urlaubsanspruch, die Sozialversicherung und die Vergütung.  

Freiwilliges Praktikum  

Das freiwillige Praktikum wird, wie auch schon der Name sagt, freiwillig vom Praktikanten abgeschlossen und ist das Gegenstück zum Pflichtpraktikum. Jedes Praktikum, das kein Pflichtpraktikum ist, ist ein freiwilliges Praktikum 

Vergütung: Freiwillige Praktika müssen nur vergütet werden, wenn sie länger als drei Monate andauern. Nach über drei Monaten wird der Praktikant für seine Arbeit mit dem Mindestlohn entlohnt.  

Urlaubsanspruch: Der Urlaubsanspruch ist bei freiwilligen Praktika basierend auf dem gesetzlichen Mindesturlaub, welcher bei 20 Tagen im Jahr liegt. Weil Praktika meistens nur ein paar Monate andauern, wird der Urlaub anteilig gerechnet: für jeden Monat ein Zwölftel der 20 Tage. Das bedeutet pro Monat hat der Praktikant etwas weniger als zwei Tage Urlaub. Bei sehr kurzen Praktika kann der Urlaubsanspruch auch erlöschen. 

Versicherungspflicht: Die Versicherungspflicht hängt von der Höhe der Vergütung ab. Ab einer Vergütung von mehr als 520€ im Monat kann es sein, dass der Praktikant sozialversicherungspflichtig wird.  

Pflichtpraktikum  

Pflichtpraktika sind Praktika, die während des Studiums abgeschlossen werden müssen, weil es die Studien- und Prüfungsordnung vorschreibt. Ohne der Absolvierung des Praktikums kann das Studium nicht erfolgreich abgeschlossen werden.   

Vergütung: Pflichtpraktika müssen nicht vergütet werden. Das Unternehmen kann sich aber dazu entscheiden, es zu vergüten.  

Urlaubsanspruch: Während dem Pflichtpraktikum hat man keinen Urlaubsanspruch.  

Versicherungspflicht: Es besteht keine Versicherungspflicht, außer der Praktikant verdient mehr als 520€.  

Wie hoch ist die Vergütung?  

Die Vergütung hängt vom Unternehmen ab und ob es sich, um ein freiwilliges Praktikum oder ein Pflichtpraktikum handelt. Bei einem Pflichtpraktikum entfällt der Anspruch auf Vergütung. Bei freiwilligen Praktika unter drei Monaten gibt es keine gesetzliche Vorschrift. Nach drei Monaten hat der Praktikant Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.  

Wie lange dauert ein Praktikum?  

Es gibt kein Gesetz, welches die Dauer eines Praktikums vorschreibt. Ein Praktikum kann deshalb theoretisch so lange andauern, wie es beide Vertragsparteien wollen. Doch meistens dauert ein Praktikum nur einige Monate.  

Gibt es eine Kündigungsfrist?  

Während der Probezeit kann der Praktikant jederzeit ohne Frist kündigen. Nach der Probezeit muss eine Kündigungsfrist von vier Wochen eingehalten werden.  

Die Probezeit kann zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer individuell vereinbart werden, aber meistens hält man sich an bekannte Standards.

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