Altersteilzeit – die verschiedenen Modelle

In Zeiten, in denen viel über Kurzarbeit, Stellenabbau und weitere personelle Maßnahmen gesprochen wird, möchten wir Euch diese Woche in Sachen Altersteilzeit unterstützen. 

Welche Altersteilzeitmodelle gibt es?

Ein geeignetes Instrument dafür ist nach wie vor die Altersteilzeit (allgemeine Informationen findet ihr hier). Ursprünglich hatte diese Maßnahme zum Ziel, den Übergang vom Berufs- in das Rentenleben fließend zu gestalten. Voraussetzungen hierfür sind ein Alter von 55 Jahren oder älter sowie noch mindestens 3 Jahre bis zum eigentlichen Rentenbeginn. Zudem muss der Arbeitnehmer für die letzten 5 Jahre 1080 Arbeitstage einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein. Für die Ausgestaltung dieser Übergänge gibt es zwei wesentliche Modelle: Das Block- sowie das Teilzeitmodell. 

1. Das Blockmodell

Ausgehend von einem Zeitraum von 5 Jahren arbeitet der Mitarbeiter im Blockmodell bei reduzierter Bezahlung für einen gewissen Zeitraum in Vollzeit. Daran anschließend folgt die passive Phase, in der der Arbeitnehmer freigestellt ist und weiterhin seine reduzierten Bezüge erhält. Die Höhe der Bezüge betragen in diesem Beispiel 50% vom früheren Monatsentgelt. Der Arbeitgeber kann die Bezüge freiwillig aufstocken. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer beispielsweise 70% seiner früheren Bezüge erhält, obwohl er insgesamt nur 50% der Arbeitsleistung erbringt.

2. Das Teilzeitmodell

Beim Teilzeitmodell hingegen ist der Mitarbeiter die vollen 5 Jahre beschäftigt, allerdings arbeitet er nur noch zu 50% und erhält ebenfalls reduzierte Bezüge, die wiederrum freiwillig durch den Arbeitgeber aufgestockt werden können.

Gesetzesgrundlage für all das ist das Altersteilzeitgesetz sowie das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Einen Rechtsanspruch gibt es jedoch nicht.

Ist Altersteilzeit noch sinnvoll?

Generell ist die Altersteilzeit eine soziale Fördermaßnahme, die Unternehmen ermöglicht, Mitarbeiter früher als geplant in Rente zu schicken. Eine staatliche Förderung gibt es seit Ende 2009 nicht mehr. 

Altersteilzeit ist für die Arbeitgeberseite eine immer noch gute, wenn auch nicht mehr ganz so attraktive Möglichkeit, ältere Mitarbeiter früher in Rente zu schicken und so das Unternehmen zu verjüngen. Auch für Arbeitnehmer ist es eine tolle Möglichkeit, sich ganz entspannt in den Ruhestand zu verabschieden.