Egal wie groß oder klein ein Unternehmen ist, Mitarbeitende werden krank. Und das nicht unbedingt nur tageweise. Mit einem längeren Ausfall muss man als Arbeitgeber:in rechnen und wissen, was in einem solchen Fall zu tun ist. Wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin innerhalb der letzten 12 Monate länger als sechs Wochen krank war – egal ob fortlaufend oder wiederholt – ist gesetzlich ein Gespräch zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) vorgesehen.
Doch das BEM-Gespräch ist mehr als nur ein Check-In zwischen Arbeitgeber:in und Mitarbeiter:in und wer es versäumt oder nicht richtig durchführt, muss mit den Konsequenzen leben.
BEM: Mehr als bürokratischer Aufwand
Ein BEM-Gespräch ist mehr als nur eine Formalität, denn es hilft dabei, längere Arbeitsunfähigkeiten gemeinsam zu überwinden, Mitarbeiter:innen nach längerer Krankheit wieder einzugliedern und so Kündigungen vorzubeugen.
Die typische Annahme zum BEM-Gespräch, dass es unnötige Zeit koste und nichts bringe, ist falsch. Arbeitgeber:innen sollten wissen, dass sich die Kosten des BEM auf etwa zwei bis vier Stunden Zeitaufwand, eventuelle Kosten für beispielsweise ergonomische Anpassungen und, falls nötig, einem Honorar für externe BEM-Unterstützung belaufen.
Die Nutzen eines BEM-Gesprächs sind dabei weitaus größer, als man zunächst vermutet. Aber wer alles richtig macht, schützt sich vor Prozess- sowie Recruitingkosten, die in der Regel weitaus höher sind als die Kosten eines gut durchgeführten BEM-Gesprächs. Darüber hinaus stärkt ein gutes betriebliches Eingliederungsmanagement auch die Position des Unternehmens als Arbeitgeber. Wenn Mitarbeitende wissen, dass sie im Falle einer längerfristigen Krankheit nicht im Stich gelassen werden, wirkt sich dies positiv auf ihre Motivation und Zufriedenheit aus.
BEM lohnt sich also. Doch wenn die Rede von einem ‘richtigen’ BEM-Gespräch ist, was ist damit gemeint?
Die korrekte Durchführung
Damit das BEM-Gespräch anerkannt wird, sind strikte formale Regelungen einzuhalten. Wenn eine Notwendigkeit für ein solches Gespräch festgestellt wird, also ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin in den letzten 12 Monaten über sechs Wochen krank war, muss das Unternehmen zunächst offiziell zu einem BEM-Gespräch einladen. Ob der oder die Arbeitnehmer:in zustimmt, teilzunehmen, steht ihm bzw. ihr frei und die Entscheidung muss nicht begründet werden.
Sollte die BEM-berechtigte Person das Gespräch annehmen, geht es im weiteren Verlauf darum, die Gründe der Arbeitsunfähigkeit zu ermitteln und zu erörtern, ob diese mit den Arbeitsbedingungen in Verbindung stehen. Sollte dies der Fall sein gilt es, konkrete Maßnahmen zu vereinbaren und umzusetzen. Ein BEM-Gespräch findet dann mit einer gemeinsamen unterzeichneten Abschlusserklärung sein Ende.
Unser Praxistipp: Beim BEM gewinnt nicht der beste Psychologe, sondern der beste Buchhalter. Ohne lückenlosen Nachweis der korrekten Durchführung existiert das BEM nicht.
Chancen nutzen
Das betriebliches Eingliederungsmanagement ist für jede und jeden Arbeitsgeber:in relevant, doch die korrekte Durchführung klingt erstmal kompliziert.
Wir helfen gerne bei der gesetzlich korrekten Durchführung, damit du genügend Kapazität für den Regelbetrieb hast. BEM-Gespräche sollten keine bürokratische Bürde sein, sondern eine echte Chance: für Mitarbeiter:innen, schnell wieder ins Arbeitsleben zurückzufinden, und für Arbeitgeber:innen, rechtssicher zu handeln und langfristig Kosten zu sparen.
Brauchst du Unterstützung bei einem BEM-Gespräch oder hast du Fragen? Melde dich bei uns!